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   LSG Niedersachsen, 14.09.1998 - L 4 KN 4/98 KR ER   

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LSG Niedersachsen, 14.09.1998 - L 4 KN 4/98 KR ER (https://dejure.org/1998,38386)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.09.1998 - L 4 KN 4/98 KR ER (https://dejure.org/1998,38386)
LSG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. September 1998 - L 4 KN 4/98 KR ER (https://dejure.org/1998,38386)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.12.2002 - L 4 KR 172/02

    Kostenübernahme für Sondennahrung durch eine Krankenversicherung; Einstweilige

    Wenn der Erfolg der Klage in der Hauptsache wahrscheinlich ist, können die Anforderungen an den Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung geringer sein, sie können sich vermindern, je höher der Grad der Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache ist (vgl Beschluss des Senats vom 14. September 1998 -- L 4 KN 4/98 KR ER = SGb 1999, 254 --).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - L 5 ER 75/04

    Streitwert in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

    Bei der Prüfung des § 86b Abs. 2 SGG ist von folgenden Maßstäben auszugehen: Ist die Kl ageim Hauptsacheverfahren offensichtlich zulässig und begründet, vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund Wenn umgekehrt Erfolg der Kl in der Hauptsache wahrscheinlich ist, können Anforderungen an Anordnungsgrund geringer sein ( vgl LSG Niedersachsen, 14.9.1998, Az.: L 4 KN 4/98 KR ER, SGb 1999, 254) und ist dem Antrag auf Erlass einer e instweiligen Anordnunghäufig stattzugeben ( vgl LSG Thür ingen,2.4.2002, Az.: L 6 KR 145/02 ER, Breith aupt20 02, 684 ; LSG N iedersachsen -Bremen , 20.10.20 03, Az.: L 15 AL 23/03 ER, SGb 20 04, 44 ) ; auch in diesem Fall kann aber auf einen Anordnungsgrund nicht verzichtet werden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.07.2007 - L 1 KR 133/07
    Vielmehr verringern sich die Anforderungen an die Notwendigkeit, wesentliche Nachteile zu vermeiden (hier: den Ast zumindest vorläufig bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens mit den Kosten zu belasten oder aber ihm zuzumuten, auf die Behandlung mit Dronabinol für ca. 4000,- EUR pro Jahr gemäß der Aufstellung vom 13. Juli 2007 ganz zu verzichten) in dem Maße, in dem das Durchdringen mit dem materiellen Leistungsanspruch wahrscheinlicher ist (vgl. bereits LSG Niedersachsen, Beschluss vom 14. September 1998, Az: L 4 KN 4/98 KR ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2007 - L 1 KR 313/06
    Vielmehr verringern sich die Anforderungen an die Notwendigkeit, wesentliche Nachteile zu vermeiden (hier: den Ast die Kosten vorschießen zu lassen bzw. auf die DZ-Behandlung ganz zu verzichten) in dem Maße, in dem das Durchdringen mit dem materiellen Leistungsanspruch wahrscheinlicher ist (vgl. bereits LSG Niedersachsen, Beschluss vom 14. September 1998, Az: L 4 KN 4/98 KR ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2007 - L 1 KR 3/07
    Vielmehr verringern sich die Anforderungen an die Notwendigkeit, wesentliche Nachteile zu vermeiden (hier: der Ast zu überlassen, sich privat gegen das Risiko der Krankheit zu versichern, dies ggf. über den Ehemann sicher zustellen oder aber weiter ohne Krankenversicherungsschutz zu existieren) in dem Maße, in dem das Durchdringen mit dem materiellen Leistungsanspruch wahrscheinlicher ist (vgl. bereits LSG Niedersachsen, Beschluss vom 14. September 1998, Az: L 4 KN 4/98 KR ER).
  • SG Hannover, 24.05.2005 - S 6 KR 566/05
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass an den Anordnungsgrund umso geringere Anforderungen gestellt werden müssen, je höher der Grad der Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache ist (Landessozialgericht für das Land Niedersachsen, 4. Senat , Beschluss vom 14. September 1998, Az: L 4 KN 4/98 KR ER, SGb 1999, 254).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 11.11.2004 - L 5 KR 75/04
    Bei der Prüfung des § 86b Abs. 2 SGG ist von folgenden Maßstäben auszugehen: Ist die Klageim Hauptsacheverfahren offensichtlich zulässig und begründet, vermindern sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund(vgl LSG Niedersachsen, 14.9.1998, Az.: L 4 KN 4/98 KR ER, SGb 1999, 254) und ist dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung häufig stattzugeben (vgl LSG Thüringen,2.4.2002, Az.: L 6 KR 145/02 ER, Breithaupt2002, 684; LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2003, Az.: L 15 AL 23/03 ER , SGb 2004, 44); auch in diesem Fall kann aber auf einen Anordnungsgrund nicht verzichtet werden.
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